Zuständigkeiten
Freiheitsstrafe
 a) Lebenslange Freiheitsstrafen gesamt RLP
 b) Freiheitsstrafen mit anschl. Sicherungsverwahrung gesamt RLP
 c) Freiheitsstrafen ab 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk
 Kaiserslautern, Zweibrücken, Trier
  
 d) Freiheitsstrafen ab 5 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach, Frankenthal, Mainz
e) Freiheitsstrafen ab 3 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Landau
  
 f) Freiheitsstrafen ab 2 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz 
 g) Freihheitsstrafen an Strafgefangenen nach Maßgabe des § 24 LJVollzG
  
 h) Vollzug der Sicherungsverwahrung gesamt RLP und Saarland 
a) Strafgefangene mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz mit über 1 Jahr noch zu verbüßender Freiheitsstrafe
  
 b) Vollzug der Sicherungsverwahrung gesamt RLP und Saarland