Zuständigkeiten
Freiheitsstrafe
a) Lebenslange Freiheitsstrafen gesamt RLP
b) Freiheitsstrafen mit anschl. Sicherungsverwahrung gesamt RLP
c) Freiheitsstrafen ab 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk
Kaiserslautern, Zweibrücken, Trier
d) Freiheitsstrafen ab 5 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach, Frankenthal, Mainz
e) Freiheitsstrafen ab 3 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Landau
f) Freiheitsstrafen ab 2 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz
g) Freihheitsstrafen an Strafgefangenen nach Maßgabe des § 24 LJVollzG
h) Vollzug der Sicherungsverwahrung gesamt RLP und Saarland
a) Strafgefangene mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz mit über 1 Jahr noch zu verbüßender Freiheitsstrafe
b) Vollzug der Sicherungsverwahrung gesamt RLP und Saarland