Besuchsregelungen für Gefangene und Untergebrachte
Ab dem 01.02.2024 finden Besuche dienstags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie jeden 1. und 3. Donnerstag von 13:15 Uhr bis 20:15 Uhr statt.
Videotelefonie (Skype) ist montags, freitags und an Feiertagen sowie an jedem 2. und 4. Donnerstag möglich.
Abweichend davon können Untergebrachte auch an Wochenenden und Feiertagen Besuche durchführen.
Es besteht die Möglichkeit zwei Stunden Besuch pro Monat durchzuführen. Dabei kann dieser auf bis zu zwei Besuche aufgeteilt werden.
Videotelefonie (Skype) kann bis zur Hälfte auf die Regelbesuchszeit angerechnet werden.
Der Besuch wird tageweise abwechselnd als Ordnungsscheibenbesuch sowie an offener Tischordnung durchgeführt.
Im Rahmen der Beaufsichtigung durch Bedienstete der JVA Diez kann die Bildübertragung stichprobenweise überwacht werden. Bei der Herstellung der Verbindung muss ein Ausweisdokument zur Feststellung der Identität in die Kamera gehalten werden. Konferenzgespräche, auch mit Hilfe weiterer Medien, das Anfertigen von Screenshots oder Bildern und dass Entblößen vor der Kamera sind nicht gestattet. Zudem kann, auch zum Schutz Ihrer Sicherheit, nicht gestattet werden, dass die Videotelefonie während des Fahrens mit einem KFZ (auch als Beifahrer) durchgeführt wird.
Es werden weiterhin bis zu drei Besucher zugelassen.