Im Rahmen der Schrittweisen Lockerung der aufgrund der Corona Pandemie eingeführten Beschränkungen wurde ab dem 02.06.2020 die Möglichkeit des Besuches für Gefangene und Untergebrachte wieder eingeführt.
Die Besuche finden zunächst nur dienstags und mittwochs von 09:00 Uhr bis 15:40 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 20 Uhr statt.
Besuche finden nur an Tischen mit erhöhter Ordnungsscheibe (keine offene Tischordnung) statt.
Für den Besuch werden maximal zwei Besucher, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, pro Gefangenem / Untergebrachten zugelassen.
Die Besuchszeit wird zunächst auf eine Stunde im Monat pro Gefangenem / Untergebrachten begrenzt.
Es wird nur ein Besuch pro Monat zugelassen, so dass die Besuchszeit am Stück in Anspruch genommen werden muss.
Es darf kein Bargeld mit zum Besuch genommen werden, der Verzehr von Nahrungs- und Genussmitteln während des Besuches ist nicht gestattet.
Jeglicher Körperkontakt ist untersagt.
Die Besucher haben eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen.
Die Besucher tragen die Mund-Nasen-Bedeckung vom Einlass in die Pforte bis zum Besucherplatz.
Der Besuch selbst kann ohne Maske erfolge
Hier finden Sie unser Besuchermerkblatt.