Informationen für Selbststeller

Wer sich zum Strafantritt selbst stellt, sollte gültige Ausweispapiere und die Ladung zum Strafantritt nicht vergessen.

Folgende Gegenstände und Sachen dürfen mitgebracht werden:

  •       Geld
  •       Bilder nahestehender Personen (jedoch keine Polaroid Fotos)
  •       Ehering, Armbanduhr und sonst. Schmuck (Wert nicht mehr als 250,- €)
  •       Arztunterlagen, dringend benötigte Medikamente

Alle weiteren Sachen wie z.B. Radiorecorder, Fernsehgeräte, Tauchsieder, Tischlampen dürfen nicht mitgebracht werden; diese können Sie nach Strafantritt bei einem ausgewählten Fachhändler nach Genehmigung der Anstalt auf Ihre Kosten erwerben. Die Toilettenartikel werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Im Übrigen  können Sie beim Anstaltskaufmann zusätzlich Tabak- und Schreibwaren, Toilettenartikel, Zeitschriften u. v. m. erwerben.