Zuständigkeiten

Freiheitsstrafe

a) Lebenslange Freiheitsstrafen gesamt RLP

b) Freiheitsstrafen mit anschl. Sicherungsverwahrung gesamt RLP

c) Freiheitsstrafen ab 8 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk
Kaiserslautern, Zweibrücken, Trier
 
d) Freiheitsstrafen ab 5 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach, Frankenthal, Mainz

e) Freiheitsstrafen ab 3 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Landau
 
f) Freiheitsstrafen ab 2 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz 

g) Freihheitsstrafen an Strafgefangenen nach Maßgabe des § 24 LJVollzG
 
h) Vollzug der Sicherungsverwahrung gesamt RLP und Saarland 

a) Strafgefangene mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Koblenz mit über 1 Jahr noch zu verbüßender Freiheitsstrafe
 
b) Vollzug der Sicherungsverwahrung gesamt RLP und Saarland